Notruf & Notfall

In dringenden Fällen (Rohrbruch, Wasserschäden, Heizungsausfall, Ausfall der Elektrik) außerhalb unserer Geschäftszeiten, setzen Sie sich bitte mit dem für Ihr Objekt zuständigen Hausmeister oder Notdienst in Verbindung. Die diesbezüglichen Telefon-Nummern finden Sie im jeweiligen Treppenhaus Ihrer Liegenschaft ausgehängt.

Wenn ein Unternehmen durch einen Bewohner beauftragt wurde, so bitten wir um dementsprechende Nachricht, damit wir bei Vorlage der Rechnung die Rechtmäßigkeit prüfen können.

Die Beauftragung im Namen und auf Rechnung der Wohnungseigentümergemeinschaft oder des Eigentümers des Objektes obliegt lediglich der Hausverwaltung und darf nur in Notfällen durch einen Bewohner erfolgen. Beauftragungen, die das Sondereigentum betreffen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Wir weisen darauf hin, dass im Notfall von Unternehmen Zuschläge je nach Wochentag oder Uhrzeit bis zu 100% veranschlagt werden. Aus diesem Grund erbitten wir nur dann von Notrufen Gebrauch zu machen, wenn dies erforderlich ist.

Polizei / Feuerwehr 110 / 112

Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117